Gesetze / BerRehaG · BGBl I 1994, 1311, 1314

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

31 Normen · ausgefertigt 23.06.1994 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Begriff des Verfolgten
  3. § 2 Verfolgungszeit
  4. § 3 Verfolgte Schüler
  5. § 4 Ausschließungsgründe
  6. § 5 Ausschluß von Ansprüchen
  7. Zweiter Abschnitt · Bevorzugte berufliche Fortbildung und Umschulung
  8. § 6 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
  9. § 7 Erstattung von Kosten
  10. Dritter Abschnitt · Ausgleichsleistungen
  11. § 8 Anspruchsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
  12. § 9 Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit
  13. Vierter Abschnitt · Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung
  14. Erster Unterabschnitt · Allgemeines
  15. § 10 Allgemeines
  16. Zweiter Unterabschnitt · Renten nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
  17. § 11 Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
  18. § 11a Kindererziehungszeiten
  19. § 12 Verfolgungszeiten als Anrechnungszeiten
  20. § 13 Entgeltpunkte für Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
  21. Dritter Unterabschnitt · Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
  22. § 14 Verfolgungszeiten als rentenrechtliche Zeiten
  23. § 15 Durchschnittseinkommen für Verfolgungszeiten
  24. Vierter Unterabschnitt · Übergangsregelungen
  25. § 16 Rentenleistungen vor dem 1. Juli 1994
  26. Fünfter Abschnitt · Zuständigkeit und Verfahren
  27. § 17 Rehabilitierungsbescheinigung und Behördenzuständigkeit
  28. § 18 Vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung
  29. § 19 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  30. § 20 Antrag
  31. § 21 Inhalt des Antrags
  32. § 22 Inhalt der Bescheinigung
  33. § 23 (weggefallen)
  34. § 24 Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt
  35. § 25 Verwaltungsverfahren
  36. § 26 Kosten
  37. § 27 Rechtsweg
  38. Sechster Abschnitt · Kostenregelung
  39. § 28 Kosten für Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt
  40. § 29 Kosten für Leistungen nach dem Dritten Abschnitt
  41. Siebter Abschnitt · Übergangsregelungen
  42. § 30