Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige

Lehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Verkehr zu. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.

§ 53 § 55