Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersV§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
Lehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Verkehr zu. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.
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BinSchPersVLehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Verkehr zu. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.