Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersV§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
Lehrgänge für Maschinenkundige kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zulassen. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.