Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige

Lehrgänge für Maschinenkundige kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zulassen. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.

§ 52 § 54