Gesetze / EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz

EU-DBA-SBG

§ 32 Schutz von Informationen und Geheimnissen

Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz des Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- und Berufsgeheimnisses sind anzuwenden.

§ 31 § 33