Gesetze / Landesrecht Brandenburg / EU-Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
EU-LBAV§ 11 Verwaltungszusammenarbeit
Die zuständigen Behörden arbeiten mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit den einheitlichen Ansprechpartnern nach Artikel 6 der Richtlinie 2006/123/EG zusammen und leisten Amtshilfe, um die Anwendung der Richtlinie 2005/36/EG zu erleichtern.
Anlage 1
(zu § 7 Absatz 5)
Muster des Vertrags zur Regelung der Rechte und Pflichten während des Anpassungslehrgangs
Vertrag
Zwischen
dem Land Brandenburg,
vertreten durch ………………………………………………………,
und
Frau/Herrn ………………………………………
geboren am …………………………………….
wohnhaft ………………………………………..
wird folgender Vertrag geschlossen: