Gesetze / Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSikuMaV § 1 Anwendungsbereich Historische Fassung — Stand 17.02.2023 bis 25.06.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen.