Gesetze / Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSikuMaV § 1 Anwendungsbereich Historische Fassung — Stand 01.09.2022 bis 17.02.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen.