Gesetze / Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
FahrlG2018DVInhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt
Anforderungen an
Fahrlehrer und Fahrschulen
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an
Fahrlehrerausbildungsstätten
Dritter Abschnitt
Anforderungen an
Einweisungslehrgänge zum Erwerb der SeminarerlaubnisVierter Abschnitt
ÜberwachungFünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt
Siebter Abschnitt
Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
Anforderungen an
Fahrlehrer und Fahrschulen
| § 1 | Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung |
| § 2 | Anwärterschein und Fahrlehrerschein |
| § 3 | Unterrichtsräume |
| § 4 | Lehrmittel |
| § 5 | Lehrfahrzeuge für Fahrschüler |
| § 6 | Ausbildungsnachweis und Ausbildungsbescheinigung für Fahrschüler |
| § 7 | Preisaushang |
Anforderungen an
Fahrlehrerausbildungsstätten
| § 8 | Verantwortliche Leitung |
| § 9 | Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte |
| § 10 | Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte |
| § 11 | Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte |
| § 12 | Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte |
Anforderungen an
Einweisungslehrgänge zum Erwerb der SeminarerlaubnisVierter Abschnitt
ÜberwachungFünfter Abschnitt
| § 17 | Fortbildung |
| § 18 | Örtliches Fahrlehrerregister |
Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
| Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1) | Anwärterschein Fahrlehrer |
| Anlage 1.2 (zu § 2 Absatz 1) | Fahrlehrerschein |
| Anlage 2 (zu § 3) | Unterrichtsräume |
| Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) | Ausbildungsnachweis/Ausbildungsbescheinigung |
| Anlage 4 (zu § 7) | Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes |