Gesetze / Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz

FlUUG

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich des Gesetzes§ 1
Begriffsbestimmungen§ 2
Zweck und Gegenstand der Untersuchung§ 3
Zweiter Abschnitt
Organisation
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung§ 4
Zusammenarbeit mit anderen Staaten§ 5
Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation§ 6
Unterrichtung anderer Behörden§ 7
Dritter Abschnitt
Untersuchung
Untersuchungsstatus§ 8
Untersuchungsverfahren§ 9
Einleitung der Untersuchung§ 10
Untersuchungsbefugnisse§ 11
Unfallstelle§ 12
Freigabe der Unfallstelle§ 13
Teilnehmer am Untersuchungsverfahren§ 14
Besorgnis der Befangenheit§ 15
Nachweismittel§ 16
Vierter Abschnitt
Berichte und ihre Bekanntgabe
Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts§ 17
Untersuchungsbericht§ 18
Sicherheitsempfehlungen§ 19
Ausländische Untersuchungsberichte§ 20
Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht§ 21
Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens§ 22
Fünfter Abschnitt
Untersuchungskammer
Zuständigkeit§ 23
Sechster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Kostentragung§ 24
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten§ 25
Datenübermittlung an öffentliche Stellen§ 26
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen§ 27
Flugsicherheitsarbeit§ 28
Beteiligung am Such- und Rettungsdienst§ 29
Bußgeldvorschriften§ 30
Anhang
Beispiele für schwere Störungen
§ 1