Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Forstausschussverordnung

FoAV

§ 7 Sitzungstagegeld

Zur Abgeltung des durch die Teilnahme an den Sitzungen des Forstausschusses entstandenen Aufwands wird ein Sitzungstagegeld bis zur Höhe des Satzes gewährt, der Landesbeamten nach den Vorschriften über die Reisekostenvergütung als Tagegeld zusteht. Die Vorschriften, nach denen bei Reisen, die an demselben Kalendertag angetreten oder beendet werden, sich das Tagegeld vermindert oder ein Tagegeld nicht gewährt wird, gelten entsprechend.

Einzelnorm

§ 6 § 8