Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Forstausschussverordnung
FoAV§ 6 Arten der Entschädigung
(1) Die Tätigkeit im Forstausschuss ist ehrenamtlich.
(2) Die Mitglieder des Forstausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder in Wahrnehmung ihrer Stellvertreterfunktion erhalten auf Antrag
eine Entschädigung für den Zeitaufwand (Sitzungstagegeld) nach § 7,
eine Fahrtkostenentschädigung nach § 8 und
eine Entschädigung für Verdienstausfall nach § 9.
Einzelnorm