Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Forstausschussverordnung

FoAV

§ 6 Arten der Entschädigung

(1) Die Tätigkeit im Forstausschuss ist ehrenamtlich.

(2) Die Mitglieder des Forstausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder in Wahrnehmung ihrer Stellvertreterfunktion erhalten auf Antrag

eine Entschädigung für den Zeitaufwand (Sitzungstagegeld) nach § 7,

eine Fahrtkostenentschädigung nach § 8 und

eine Entschädigung für Verdienstausfall nach § 9.

Einzelnorm

§ 5 § 7