Gesetze / Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung
FzMechAusbV§ 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:
1.
Karosserieinstandhaltungstechnik oder
2.
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik.