Gesetze / Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung

FzMechAusbV

§ 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:

1.
Karosserieinstandhaltungstechnik oder
2.
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik.
§ 2 § 4