Gesetze / Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GAD§ 34 Datenschutz
Bei Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften gelten das Auswärtige Amt (Zentrale) und die einzelnen Auslandsvertretungen als selbständige öffentliche Stellen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.