Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Gesetz

GAPDZG

§ 18 Öko-Regelungen

Ein Betriebsinhaber erhält jährlich auf Antrag eine Unterstützung für die freiwillig von ihm übernommenen Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen).

§ 17 § 19