Gesetze / GFDV · BGBl I 1971, 1751

Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung

25 Normen · ausgefertigt 03.11.1971 · Änderungen

  1. 1. Abschnitt · Umfang und Dauer der Förderung
  2. § 1 Höhe des Grundstipendiums
  3. § 2 Familienzuschlag
  4. § 3 Zuschläge für Sachkosten und Reisekosten im Inland
  5. § 4 Förderung von Auslandsaufenthalten
  6. § 5 Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten
  7. § 6 Anrechnungsfreie Beträge
  8. § 7 Vermögen des Stipendiaten
  9. § 8 Durchführung der Anrechnung
  10. § 9 Auskunftspflichten
  11. § 10 Dauer der Förderung in besonderen Fällen
  12. 2. Abschnitt · Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
  13. § 11 Vergabe der Stipendien
  14. § 12 Verteilung der Förderungsmittel
  15. § 13 Erstmalige Gewährung des Stipendiums
  16. § 14 Verlängerung des Stipendiums
  17. § 15 Abschlußbericht
  18. § 16 Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung
  19. 3. Abschnitt · Rückzahlung des Stipendiums
  20. § 17 Datenermittlung, Zwischenbescheid
  21. § 18 Bescheid des Bundesverwaltungsamtes
  22. § 19 Rückzahlungsbedingungen
  23. § 20 Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung
  24. § 21 Verzug
  25. § 22 Veränderungen von Ansprüchen
  26. § 23 Mitteilungspflichten
  27. § 24 Rückleitung der eingezogenen Beträge
  28. 4. Abschnitt · Schlußbestimmungen
  29. § 25 Berlin-Klausel