Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020§ 104 Zeitpunkt der Modulprüfungen
(1) Die Modulprüfung findet am Ende des Moduls statt.
(2) Den genauen Termin legt das Prüfungsamt zu Beginn des Moduls fest.