Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020§ 35 Freistellung vom Dienst
Während der Bearbeitungszeit für die Thesis ist die oder der Studierende vom Dienst freigestellt.
Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020Während der Bearbeitungszeit für die Thesis ist die oder der Studierende vom Dienst freigestellt.