Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV 2020

§ 36 Vorgaben für die Form der Thesis

Die Vorgaben für die Form der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.

§ 35 § 37