Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020§ 40 Zulassung zur Verteidigung
Zur Verteidigung der Thesis wird zugelassen, wer
1.
die Thesis bestanden hat und
2.
alle Modulprüfungen bestanden hat.