Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

GLUECKSSPIEL_SV_2

§ 1

Dem in Berlin am 16. März 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2