Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
GLUECKSSPIEL_SV_2§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 29. September 2017
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
Anlagen
1
Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) 705.7 KB