Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

GLUECKSSPIEL_SV_2

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Einzelnorm

Potsdam, den 29. September 2017

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

Anlagen

1

Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) 705.7 KB

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§ 1