Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg

GO_VERFG

§ 19 Verfahrensregister

Die Geschäftsstelle des Verfassungsgerichts führt ein Verfahrensregister (VfGBbg), in das die Sachen in der Reihenfolge ihres Eingangs jahrgangsweise eingetragen werden. Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes werden separat gezählt und mit dem Zusatz EA versehen.

Einzelnorm

§ 18 § 20