Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
GO_VERFG§ 19 Verfahrensregister
Die Geschäftsstelle des Verfassungsgerichts führt ein Verfahrensregister (VfGBbg), in das die Sachen in der Reihenfolge ihres Eingangs jahrgangsweise eingetragen werden. Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes werden separat gezählt und mit dem Zusatz EA versehen.
Einzelnorm