Gesetze / GemAV · BGBl I 2017, 3167, 3180
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
20 Normen · ausgefertigt 10.08.2017 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 · Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen und Verfahren der Ausschreibungen
- § 3 Ausschreibungsbestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- § 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
- § 5 Bekanntmachung
- § 6 Gebote in den gemeinsamen Ausschreibungen
- § 7 Zuschlagsverfahren
- § 8 Sonderregelungen für das Netzausbaugebiet
- § 9 Anzulegender Wert
- Teil 3 · Verteilernetzkomponente
- § 10 Verteilernetzkomponente
- § 11 Festlegung und Veröffentlichung durch die Bundesnetzagentur
- Teil 4 · Höchstwerte
- Abschnitt 1 · Einheitliche Höchstwerte
- § 12 Höchstwerte für Strom aus Solaranlagen
- § 13 Höchstwerte für Strom aus Windenergieanlagen an Land im Jahr 2018
- Abschnitt 2 · Regional differenzierte Höchstwerte für Windenergieanlagen an Land
- § 14 Differenzierte Höchstwerte für Strom aus Windenergieanlagen an Land in den Jahren 2019 bis 2022
- § 15 Höchstwertgebiete
- § 16 Höchstwerte
- § 17 Höchstwerte bei landkreisübergreifenden Geboten
- § 18 Evaluierung der Höchstwerte
- Teil 5 · Verringerung des Zahlungsanspruchs, Geltungszeitraum
- § 19 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen
- § 20 Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Nummer 5 und 6, den §§ 10 und 11)Verteilernetzausbaugebiete und Verteilernetzkomponenten
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Nummer 5, § 6 Absatz 2)Regionen mit besonderem Flächenpotential
- Anlage 3 (zu § 15)Höchstwertgebiete