Gesetze / Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

GemAV

§ 13 Höchstwerte für Strom aus Windenergieanlagen an Land im Jahr 2018

Der Höchstwert für Strom aus Windenergieanlagen an Land entspricht in den Gebotsterminen der gemeinsamen Ausschreibungen im Jahr 2018 jeweils den Höchstwerten für diese Gebotstermine nach § 12.

§ 12 § 14