Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1997
HG 1997§ 6 Globale Minderausgabe
Die bei Kapitel 20 020 Titel 972 10 eingestellte globale
Minderausgabe in Höhe von 17 750 000 Deutsche Mark ist in Höhe von 10
000 000 Deutsche Mark bei den Ausgaben für Hochbaumaßnahmen der
Hauptgruppe 7 und in Höhe von 7 750 000 Deutsche Mark bei den Ausgaben der
Hauptgruppen 5, 6 und 8 zu erwirtschaften. Das Nähere regelt die
Ministerin der Finanzen.