Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2012

HG 2012

§ 18 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages

(1) Das

Ministerium der Finanzen berichtet dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des

Landtages

mit Stand 30. Juni 2012 im Rahmen eines

Berichtes über wesentliche Kenngrößen der bereinigten Gesamteinnahmen und

-ausgaben des Landes sowie über den aktuellen Mittelabfluss aus dem

Landeshaushalt. In diesem Bericht sollen auch Angaben zur Entwicklung der

Einnahmearten und der Ausgabearten insbesondere zur Umsetzung der EU-Fonds

und zum Stand der Verschuldung sowie Prognosedaten der weiteren Entwicklung

bis zum Jahresende enthalten sein;

über den Jahresabschluss 2012 im Rahmen

eines Berichtes wie in Nummer 1 allerdings ohne Prognoseaussage;

mit Stand 31. Dezember 2012 bis zum 31. März

2013 über die Gewährung und Inanspruchnahme von Bürgschaften,

Rückbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch das Land

gemäß den §§ 3 und 4;

mit Stand 31. Dezember 2012 über die nach

§ 2 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2012 abgeschlossenen

Optimierungsgeschäfte. Der Bericht enthält eine Risikobewertung und eine

Darstellung der anfallenden Kosten für das Land.

(2) Die Ministerien berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages

zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten

Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Bewilligungen bei

sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem Ansatz ab 1 000 000

Euro und den aktuellen Mittelabfluss,

zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten

Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über die Inanspruchnahme von

Verpflichtungsermächtigungen,

zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten

Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über die Inanspruchnahme von

Ausgaberesten bei sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem

Ansatz ab 1 000 000 Euro,

mit Stand 31. Mai 2012 im Rahmen eines

Berichtes über die Besetzung der Planstellen und Stellen.

(3) Die

Ministerien berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages

mit Stand 30. Juni 2012 zum 1. August 2012

im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entgeltzahlungen an die

Investitionsbank des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit der Wahrnehmung

der Geschäftsbesorgung für die Bewilligung, Gewährung von Zuwendungen und

zur Verwendungsnachweisprüfung,

mit Stand 31. Dezember 2012 zum 1. Februar

2013 im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1.

(4) Das

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten berichtet dem Ausschuss für

Haushalt und Finanzen des Landtages

zum 30. Juni 2012 im Rahmen eines Berichtes

über den Stand der Bewilligung von Fördermitteln aus der

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der

Bericht erfolgt in Form einer Übersicht der bewilligten Einzelförderungen

mit einem Förderbetrag von mehr als 1 000 000 Euro. In der Übersicht sind

die der Bewilligung zugrunde gelegten Kriterien und der Fördersatz

anzugeben;

zum 30. September 2012 im Rahmen eines

Berichtes wie in Nummer 1;

zum 31. Dezember 2012 im Rahmen eines

Berichtes wie in Nummer 1.

§ 17 § 19