Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2012
HG 2012§ 18 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
(1) Das
Ministerium der Finanzen berichtet dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des
Landtages
mit Stand 30. Juni 2012 im Rahmen eines
Berichtes über wesentliche Kenngrößen der bereinigten Gesamteinnahmen und
-ausgaben des Landes sowie über den aktuellen Mittelabfluss aus dem
Landeshaushalt. In diesem Bericht sollen auch Angaben zur Entwicklung der
Einnahmearten und der Ausgabearten insbesondere zur Umsetzung der EU-Fonds
und zum Stand der Verschuldung sowie Prognosedaten der weiteren Entwicklung
bis zum Jahresende enthalten sein;
über den Jahresabschluss 2012 im Rahmen
eines Berichtes wie in Nummer 1 allerdings ohne Prognoseaussage;
mit Stand 31. Dezember 2012 bis zum 31. März
2013 über die Gewährung und Inanspruchnahme von Bürgschaften,
Rückbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch das Land
gemäß den §§ 3 und 4;
mit Stand 31. Dezember 2012 über die nach
§ 2 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2012 abgeschlossenen
Optimierungsgeschäfte. Der Bericht enthält eine Risikobewertung und eine
Darstellung der anfallenden Kosten für das Land.
(2) Die Ministerien berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten
Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Bewilligungen bei
sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem Ansatz ab 1 000 000
Euro und den aktuellen Mittelabfluss,
zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten
Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über die Inanspruchnahme von
Verpflichtungsermächtigungen,
zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten
Stichtagen im Rahmen eines Berichtes über die Inanspruchnahme von
Ausgaberesten bei sämtlichen Titeln der Hauptgruppen 6 und 8 mit einem
Ansatz ab 1 000 000 Euro,
mit Stand 31. Mai 2012 im Rahmen eines
Berichtes über die Besetzung der Planstellen und Stellen.
(3) Die
Ministerien berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
mit Stand 30. Juni 2012 zum 1. August 2012
im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entgeltzahlungen an die
Investitionsbank des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit der Wahrnehmung
der Geschäftsbesorgung für die Bewilligung, Gewährung von Zuwendungen und
zur Verwendungsnachweisprüfung,
mit Stand 31. Dezember 2012 zum 1. Februar
2013 im Rahmen eines Berichtes wie in Nummer 1.
(4) Das
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten berichtet dem Ausschuss für
Haushalt und Finanzen des Landtages
zum 30. Juni 2012 im Rahmen eines Berichtes
über den Stand der Bewilligung von Fördermitteln aus der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der
Bericht erfolgt in Form einer Übersicht der bewilligten Einzelförderungen
mit einem Förderbetrag von mehr als 1 000 000 Euro. In der Übersicht sind
die der Bewilligung zugrunde gelegten Kriterien und der Fördersatz
anzugeben;
zum 30. September 2012 im Rahmen eines
Berichtes wie in Nummer 1;
zum 31. Dezember 2012 im Rahmen eines
Berichtes wie in Nummer 1.