Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes

HKrimDAPrV

§ 6 Dauer und Aufbau des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst besteht aus einer insgesamt viermonatigen fachpraktischen Ausbildungsphase beim Bundeskriminalamt und bei Kriminalpolizeidienststellen der Länder sowie dem in der Regel 24-monatigen Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei.

§ 5 § 7