Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz
HSLAUSITZ_2014§ 5 Hochschulpersonal, Studierende, korporationsrechtliche Stellung
(1) Die im Landesdienst stehenden Beamtinnen und Beamten, Beschäftigten und Auszubildenden, die am 30. Juni 2013 an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) tätig waren, sind Beamtinnen, Beamte, Beschäftigte oder Auszubildende im Landesdienst an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, es sei denn, das Dienst-, Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis endete mit diesem Tag.
(2) Das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal, das am 30. Juni 2013 an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) tätig war, ist nebenberufliches Personal an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, es sei denn, das Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis endete mit diesem Tag. Absatz 1 bleibt unberührt.
(3) Die an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und an der Hochschule Lausitz (FH) eingeschriebenen Studierenden einschließlich Juniorstudierenden und Promotionsstudierenden, Zweithörerinnen und Zweithörer sowie Gasthörerinnen und Gasthörer sind an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg eingeschrieben.
(4) Die bisherige mitgliedschaftsrechtliche und dienstrechtliche Stellung der Hochschulmitglieder und -angehörigen und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger bleibt unberührt, soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes bestimmt wird.