Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz
HSLAUSITZ_2014§ 4 Hochschulzugang
Abweichend von § 10 Absatz 2 Satz 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes berechtigt die Fachhochschulreife auch zu einem grundständigen Studium an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
in Studiengängen, für die die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg dies durch Satzung entsprechend dem Profil der Studiengänge festlegt und
in Studiengängen der Hochschule Lausitz (FH), die nach § 1 Absatz 2 fortgeführt werden.