Gesetze / Hebammengesetz
HebG 2020§ 42 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Die §§ 27 bis 41 sind nicht anzuwenden auf Studierende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.
Gesetze / Hebammengesetz
HebG 2020Die §§ 27 bis 41 sind nicht anzuwenden auf Studierende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.