Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

HolzBauSchAusbV

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.

§ 1 § 3