Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

HolzBauSchAusbV

§ 3 Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin

Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer /Holz- und Bautenschützerin gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Holzschutz oder Bautenschutz.

§ 2 § 4