Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesbetriebs „Forst Brandenburg“ und zur Auflösung der Ämter für Forstwirtschaft des Landes Brandenburg und der Landesforstanstalt Eberswalde

ID212370

§ 2 Aufgaben

Die Aufgaben,

Zuständigkeiten und rechtlichen Verpflichtungen der Ämter für Forstwirtschaft

und der Landesforstanstalt Eberswalde gehen zum Zeitpunkt der Umwandlung

vollständig auf den Landesbetrieb „Forst Brandenburg“ über. Der Landesbetrieb

„Forst Brandenburg“ nimmt insbesondere die Aufgaben der unteren Forstbehörde

wahr.

§ 1 § 3