Gesetze / Industriekaufleuteausbildungsverordnung

IndKflAusbV

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2Abschlussprüfung
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 9Inhalt des Teiles 2
§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereich „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“
§ 12Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“
§ 13Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 14Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 15Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3Schlussvorschrift
§ 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
§ 1