Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Indirekteinleiterverordnung§ 5 Anforderungen des Abwasserbeseitigungspflichtigen
Unberührt von
den Regelungen dieser Verordnung bleiben Anforderungen, die die
Abwasserbeseitigungspflichtigen den Einleitern von Abwasser in die öffentliche
Kanalisation in ihren Einleitbedingungen aufgeben.