Gesetze / Innovationsausschreibungsverordnung

InnAusV

§ 15 Festlegung zu besonderen Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur legt zum 1. Oktober 2021 die Voraussetzungen, die an die besonderen Solaranlagen zu stellen sind, fest. Hierbei sollen insbesondere die Anforderungen bestimmt werden, die zu stellen sind an

1.
Solaranlagen auf Gewässern,
2.
Solaranlagen auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf der Fläche und
3.
Solaranlagen auf Parkplatzflächen.
§ 14 § 16