Gesetze / Innovationsausschreibungsverordnung
InnAusV§ 15 Festlegung zu besonderen Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur legt zum 1. Oktober 2021 die Voraussetzungen, die an die besonderen Solaranlagen zu stellen sind, fest. Hierbei sollen insbesondere die Anforderungen bestimmt werden, die zu stellen sind an
1.
Solaranlagen auf Gewässern,
2.
Solaranlagen
a)
auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche und
b)
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen Dauerkulturen oder mehrjährige Kulturen angebaut werden, und
3.
Solaranlagen auf Parkplatzflächen.