Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalwahlgeräteverordnung
KWahlGV§ 5 Anwendbarkeit der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Für die Wahl im Wahlbezirk mit amtlich zugelassenen
Stimmenzählgeräten gelten auch die Vorschriften der Brandenburgischen
Kommunalwahlverordnung in der jeweils geltenden Fassung, soweit im Folgenden
nichts anderes bestimmt ist.