Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalwahlgeräteverordnung

KWahlGV

§ 5 Anwendbarkeit der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

Für die Wahl im Wahlbezirk mit amtlich zugelassenen

Stimmenzählgeräten gelten auch die Vorschriften der Brandenburgischen

Kommunalwahlverordnung in der jeweils geltenden Fassung, soweit im Folgenden

nichts anderes bestimmt ist.

§ 4 § 6