Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kita-Mehrbelastungsausgleichsverordnung

Kita-MBAV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt den Ausgleich der Mehrbelastungen, die bei den Kommunen infolge der Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung von Kindern nach vollendetem ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zum 1. August 2013 gemäß § 24 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der am 1. August 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Kindertagesstättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I S. 384), das zuletzt durch das Gesetz vom 27. Juli 2015 (GVBl. I Nr. 21) geändert worden ist, entstehen und durch das Land auszugleichen sind (auszugleichende Plätze) sowie das Verfahren, in welcher Weise der Ausgleich erfolgt.

Einzelnorm

§ 2