Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kita-Leitungsausgleichsverordnung

KitaLAV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt den Ausgleich der Mehrbelastungen, die bei den Trägern von Kindertagesstätten und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe infolge der Zumessung eines Sockels für die Wahrnehmung pädagogischer Leitungsaufgaben aufgrund von § 5 Absatz 2 Satz 1 der Kita-Personalverordnung entstehen, sowie das Ausgleichsverfahren.

Einzelnorm

§ 2