Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung

KomAEV

§ 10 Sitzungsgeld für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in Gemeinden und Landkreisen können Sitzungsgeld in Höhe von höchstens 30 Euro erhalten.

Einzelnorm

§ 9 § 11