Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung
KomAEV§ 10 Sitzungsgeld für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in Gemeinden und Landkreisen können Sitzungsgeld in Höhe von höchstens 30 Euro erhalten.
Einzelnorm