Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung
KomAEV§ 6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen
(1) Die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und für Verbandsgemeindevertreterinnen und Verbandsgemeindevertreter darf die folgenden Höchstsätze nicht überschreiten:
in Gemeinden und Verbandsgemeinden mit einer Einwohnerzahl
bis
5 000
70 Euro,
von
5 001
bis
10 000
90 Euro,
von
10 001
bis
20 000
110 Euro,
von
20 001
bis
30 000
150 Euro,
von
30 001
bis
50 000
180 Euro,
von
50 001
bis
80 000
220 Euro,
von
80 001
bis
150 000
250 Euro,
über
150 000
320 Euro.
(2) Mitglieder des Amtsausschusses können eine monatliche Aufwandsentschädigung entsprechend den Höchstsätzen des Absatzes 1 erhalten. Als Einwohnerzahl ist die Einwohnerzahl des Amtes zugrunde zu legen.
(3) Die monatliche Aufwandsentschädigung darf bei Kreistagsabgeordneten folgende Höchstsätze nicht überschreiten:
in Landkreisen bis 150 000 Einwohner
250 Euro,
in Landkreisen über 150 000 Einwohner
320 Euro.
Einzelnorm