Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung

KomHKV

§ 2 Begriffsbestimmungen

Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:

Abschreibungen

Betrag, der bei Vermögensgegenständen die eingetretenen Wertminderungen erfasst und der als Aufwand angesetzt wird,

Aktiva

Summe des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die in der Bilanz aufgeführt werden und die Verwendung des eingesetzten Kapitals nachweisen,

Aktivierungsfähige Eigenleistungen

monetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten materiellen Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung,

Anlagevermögen

Teil des Vermögens, das der Gemeinde langfristig zur laufenden Aufgabenerfüllung dient,

Aufwendungen

zahlungswirksamer und nicht zahlungswirksamer Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen,

Ausleihungen

Forderungen, die durch die Hingabe von Kapital erworben werden,

Auszahlungen

Abfluss von Bar- oder Buchgeld,

Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

Aufwendungen oder Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigung veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind,

Baumaßnahmen

Ausführung von Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie deren Instandsetzung, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dienen,

Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva zu einem bestimmten Stichtag,

Buchführung

lückenlose, betragsmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle,

Budget

vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Produktziele und intern festzulegender Budgetregelungen zugewiesen wird,

Eigenkapital

Differenz zwischen Aktiva und der Summe aus den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz,

Einzahlungen

Zufluss von Bar- oder Buchgeld,

Erträge

zahlungswirksamer und nicht zahlungswirksamer Wertezuwachs,

Finanzmittel

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks,

Fremdkapital

die in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisenden Schulden gegenüber Dritten,

Geschäftsvorfall

Vorgang, der Anlass zu Buchungen ist,

Inventar

Verzeichnis der Vermögensgegenstände und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt,

Inventur

Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zur Erstellung des Inventars,

Investition

Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes an materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen,

Investitionsförderungsmaßnahme

Gewährung von aktivierbaren Zuwendungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Eigenbetriebe gemäß § 35 Absatz 4,

Kassenkredite

Kredite zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen,

Kennzahlen

Zahlen, die quantitativ messbare Sachverhalte in aussagekräftiger, komprimierter Form wiedergeben,

Konsolidierung

Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und der in § 81 Absatz 1 und 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung genannten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss,

Kredite

das unter der Verpflichtung der Rückzahlung von Dritten oder von Eigenbetrieben aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite,

Leistung

bewertetes Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit, das zur Aufgabenerfüllung im Haushaltsjahr erzeugt wird,

Passiva

Summe aus Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die in der Bilanz abgebildet werden und die Herkunft der eingesetzten Mittel nachweisen,

Planjahr

Haushaltsjahr, für das der Haushaltsplan aufgestellt wird,

Produkt

abgrenzbare Leistung oder Gruppe von Leistungen, die für Stellen außerhalb und innerhalb einer Verwaltungseinheit erbracht werden,

Produktbereich

Zusammenfassung von sachlich zusammengehörenden Produktgruppen,

Produktbeschreibung

Konkretisierung eines Produktes unter Angaben zur Zielgruppe und zur Auftragsgrundlage,

Produktgruppe

Zusammenfassung von sachlich zusammengehörenden Produkten,

Produktrahmen

verbindlich vorgegebene Mindestanforderung für die Produkthierarchie zur Gliederung des Haushalts,

Produktziel

qualitative und quantitative Zielsetzung, die sich auf die Produkte, auf die dafür zu erbringenden Leistungen und auf die Leistungsmenge bezieht,

Rechnungsabgrenzungsposten

Posten der Bilanz, die der periodengerechten Abgrenzung bereits erfolgter Einzahlungen und Auszahlungen dienen und Ertrag oder Aufwand erst in folgenden Perioden darstellen,

Rücklagen

Bestandteil des Eigenkapitals; ausgewiesen als Rücklagen aus Überschüssen der Jahresergebnisse oder als Sonderrücklagen,

Rückstellungen

Passivposten zur Erfassung von ungewissen Verbindlichkeiten und Aufwendungen in der Periode ihres Entstehens mit dem angemessenen Wert der noch ungewissen Verpflichtung,

Schulden

Verpflichtungen gegenüber Dritten, zum Beispiel Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommende Rechtsgeschäfte, Zahlungsverpflichtungen aus dem Bezug von Lieferungen und Leistungen, die Aufnahme von Kassenkrediten sowie Rückstellungen,

Signatur, Elektronische

Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet,

Signatur, Fortgeschrittene elektronische

Elektronische Signatur, die die folgenden Anforderungen erfüllt:

Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet

sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners

sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwendet

sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt wird,

Signatur, Qualifizierte elektronische

Fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht,

Umlaufvermögen

Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, der Tätigkeit der Gemeinde dauernd zu dienen und nicht Posten der Rechnungsabgrenzung sind,

Überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

Aufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigungen im Haushaltsplan, zuzüglich der übertragenen Ermächtigungen, übersteigen,

Umschuldung

Ablösung von Krediten durch andere Kredite,

Verbindlichkeiten

Verpflichtungen gegenüber Dritten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und ihrer Höhe nach feststehen,

Verfügungsmittel

Mittel, die der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen,

Vermögensgegenstände

Bilanzierungsfähige Güter, die einzeln bewertbar und veräußerbar sind,

Wirtschaftliches Eigentum

liegt vor, wenn die Gemeinde die tatsächliche Herrschaft über einen Vermögensgegenstand in der Weise ausübt, dass sie den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf den Vermögensgegenstand wirtschaftlich ausschließen kann und ihr dauerhaft Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten aus dem Vermögensgegenstand zustehen,

Zahlungsmittel

Bargeld und Schecks,

Zahlungsverkehr

Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen,

Zuweisungen

Finanzhilfen, die innerhalb des öffentlichen Bereiches geleistet werden,

Zuwendungen

Oberbegriff für Zuweisungen und Zuschüsse,

Zuschüsse

Finanzhilfen, die vom öffentlichen Bereich an den unternehmerischen oder privaten Bereich geleistet werden und umgekehrt.

§ 1 § 3