Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung

LAPV

§ 6 Antrag auf Teilnahme

(1) Der Antrag auf Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist schriftlich auf dem Dienstweg beim Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung in der von ihm bekannt gegebenen Bewerbungsfrist zu stellen. Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen können nur Berücksichtigung finden, wenn die Anzahl der fristgemäß eingegangenen Bewerbungen, bei denen die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 5 erfüllt sind, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze nicht übersteigt.

(2) In dem Antrag sind insbesondere

das angestrebte Lehramt und die Fächer, auf die sich die Ausbildung beziehen soll, und

die Anzahl der bisher erfolglos gestellten Anträge auf Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg oder Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt gemäß Abschnitt 3

anzugeben. Als Antragsunterlagen sind

die Zeugnisse über die antragsrelevanten Hochschulabschlüsse und deren Anlagen und

gegebenenfalls Nachweise gemäß Satz 1 Nummer 2

beizufügen. Soweit es für die Entscheidung über die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erforderlich ist, können weitere Unterlagen verlangt werden. Sind die Antragsunterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst, können davon Übersetzungen in deutscher Sprache verlangt werden, die von einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher, einer Übersetzerin oder einem Übersetzer anzufertigen sind, die oder der in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder in der Schweiz öffentlich bestellt oder beeidigt wurde. Die Kosten für Kopien, Beglaubigungen und Übersetzungen sind von der antragstellenden Person zu tragen.

§ 5 § 7