Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeszuschussanpassungsverordnung
LAZAV§ 5 Veröffentlichung der Ergebnisse der Berechnung
Das für Jugend zuständige Mitglied der Landesregierung veröffentlicht im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
für jede Zuschussperiode die Anpassungsfaktoren gemäß den §§ 2, 3 und 4 und die Höhe der Landeszuschüsse und
für jedes Jahr die Verteilung des Zuschusses an die Landkreise gemäß § 16 Absatz 6 Satz 4 des Kindertagesstättengesetzes.
Einzelnorm