Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeszuschussanpassungsverordnung

LAZAV

§ 5 Veröffentlichung der Ergebnisse der Berechnung

Das für Jugend zuständige Mitglied der Landesregierung veröffentlicht im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

für jede Zuschussperiode die Anpassungsfaktoren gemäß den §§ 2, 3 und 4 und die Höhe der Landeszuschüsse und

für jedes Jahr die Verteilung des Zuschusses an die Landkreise gemäß § 16 Absatz 6 Satz 4 des Kindertagesstättengesetzes.

Einzelnorm

§ 4 § 6