Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landwirtschaftsförderungsgesetz

LFG

§ 2 Ziele der Förderung

Die Förderungsmaßnahmen sind zu richten auf:

die Gestaltung eines sozial verträglichen Privatisierungsprozesses

und Strukturwandels,

die Teilnahme der in der Landwirtschaft Beschäftigten an der

allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung,

die Unterstützung der Landwirtschaft bei der Erhaltung, Pflege und

Wiederherstellung der Kulturlandschaft durch standortgerechte Nutzung der

natürlichen Ressourcen,

die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes,

die Senkung der Umweltbelastung durch die agrarwirtschaftliche Nutzung des

ländlichen Raumes.

§ 1 § 3