Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landwirtschaftsförderungsgesetz
LFG§ 2 Ziele der Förderung
Die Förderungsmaßnahmen sind zu richten auf:
die Gestaltung eines sozial verträglichen Privatisierungsprozesses
und Strukturwandels,
die Teilnahme der in der Landwirtschaft Beschäftigten an der
allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung,
die Unterstützung der Landwirtschaft bei der Erhaltung, Pflege und
Wiederherstellung der Kulturlandschaft durch standortgerechte Nutzung der
natürlichen Ressourcen,
die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes,
die Senkung der Umweltbelastung durch die agrarwirtschaftliche Nutzung des
ländlichen Raumes.