Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesschifffahrtsverordnung
LSchiffV§ 85 Brandschutz auf Personenkähnen
Das Grillen oder offenes Feuer an Bord von Personenkähnen ist verboten.
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LSchiffVDas Grillen oder offenes Feuer an Bord von Personenkähnen ist verboten.